Gesetzlicher Pflichtteil verstehen und korrekt berechnen
Was bedeutet der gesetzliche Pflichtteil im Erbrecht
Der gesetzliche Pflichtteil ist ein zentraler Begriff im deutschen Erbrecht und schützt nahe Angehörige vor vollständigem Ausschluss vom Erbe. Auch wenn der Erblasser jemanden im Testament nicht berücksichtigt hat, Pflichtteil wie hoch steht bestimmten Personen wie Kindern Ehepartnern oder Eltern dennoch ein Mindestanteil am Nachlass zu. Dieser Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und sichert somit eine grundlegende Beteiligung an der Erbschaft unabhängig vom letzten Willen des Verstorbenen.
Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil
Anspruch auf den Pflichtteil haben grundsätzlich die direkten Abkömmlinge des Erblassers also Kinder und Enkelkinder sowie der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner. Eltern können ebenfalls pflichtteilsberechtigt sein wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Geschwister Nichten Neffen oder entfernte Verwandte haben hingegen kein Anrecht auf einen Pflichtteil. Die genaue Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil und wird in Geldform ausgezahlt nicht in Form von Sachwerten oder Immobilien.
Wie wird der Pflichtteil korrekt berechnet
Um den Pflichtteil zu berechnen muss zunächst der gesamte Nachlasswert ermittelt werden einschließlich Immobilien Konten Wertgegenständen und anderen Vermögenswerten. Von diesem Betrag wird der gesetzliche Erbteil berechnet wovon der Pflichtteil die Hälfte ausmacht. Beispielhaft bedeutet das für ein Kind bei gesetzlichem Erbanspruch von 50 Prozent ein Pflichtteil von 25 Prozent des Nachlasses. Wichtig ist dabei auch die Berücksichtigung von Schenkungen die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat da diese unter Umständen den Pflichtteil beeinflussen können. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ist oft sinnvoll um genaue Ansprüche festzustellen und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.